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Preisbremse für Strom und Gas

Auf dieser Seite findest du alles Wichtige zur Strom- und Gaspreisbremse, die ab dem 1. März 2023 greift und Verbraucher:innen entlasten soll.

So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten für den Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird momentan diskutiert. Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt.

Aktueller Stand zur Umsetzung der Preisbremsen

Falls dein Strom- oder Energietarif einen Arbeitspreis oberhalb der Preisbremse hat, erhältst du selbstverständlich die entsprechende Entlastung hierfür. Dazu erhalten alle betroffenen Personen ein Informationsschreiben mit ihrer individuellen Entlastung. Viele Verbraucher:innen haben bereits ein entsprechendes Schreiben erhalten. Bei einigen Personen kann es leider weiterhin zu Verzögerungen kommen, da Unstimmigkeiten bei der Ermittlung der korrekten Werte aufgetreten sind. Das tut uns leid und wir entschuldigen uns hierfür.

Solltest du auch noch auf dein Informationsschreiben warten, versichern wir dir, dass du dein Informationsschreiben sowie deinen Entlastungsbetrag erhältst, sobald wir die korrekten Werte ermittelt haben. Sollte demnächst deine Jahresverbrauchsabrechnung anstehen, teilen wir dir hierüber den Entlastungsbeitrag und alle Informationen zur Preisbremse mit. Deinen Entlastungsbetrag erhältst du somit selbstverständlich in voller Höhe, auch rückwirkend.

Wichtig: Bei einigen Verbraucher:innen wurde die Abschläge zwischen März und Mai wegen fehlender Entlastungsbeiträge gar nicht oder verzögert eingezogen. Da wir noch größere Nachzahlungen vermeiden wollen, werden wir die Abschläge ab Juni wieder wie gewohnt einziehen. Falls wir deine korrekten Entlastungsbeiträge durch die Preisbremse noch nicht ermittelt haben, fehlen diese beim Abschlag. Eine entsprechende Nachzahlung erhältst du dann aber wie versprochen.

So funktioniert die Strompreisbremse

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Alle Infos zur Gaspreisbremse

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Die häufigsten Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse

Wir wissen, dass viele Verbraucher:innen Fragezeichen im Kopf haben, wenn es um das Thema Energiepreisbremse geht. Aus diesem Grund haben wir hier die wichtigsten Fragen für dich zusammengestellt - und geben dir die Antworten dazu.

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